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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 10. Finanzielle & steuerliche Prüfung

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 127 Finanzielle & steuerliche Prüfung 10. Finanzielle & steuerliche Prüfung Bei der finanziellen Prüfung ist zunächst der Kaufpreis ausschlaggebend. Zum Kaufpreis, der in der notariellen Urkunde benannt ist, kommen noch die Erwerbsnebenkosten hinzu. Dazu zählen auf Mallorca folgende Positionen: 10.1 Die Grunderwerbsteuer 10.1.1 Gesetzliche Grundlagen Nachdem die Grunderwerbsteuern im Mai des Jahres 2012 auf ca. 10 % (7% bis 300.000, 8% von 300.000 bis 500.000, 9% von 500.000 bis 700.000 und 10% ab 700.000) erhöht wurden, freuten sich manche Erwerber darüber, dass sie diese Steuern umgehen konnten, indem sie Anteile an einer Immobilien-S.L. erwor- ben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen, die leicht zu erfüllen waren, konnte man somit die 10 % Grunderwerbsteuern vollständig vermeiden. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. November 2012 durch die neue Gesetzgebung fast vollständig beseitigt. Die maßgebliche Vorschrift im Wertpapiergesetz (Art. 108) wurde verändert. Im Folgenden einige dieser Modifzierungen: ► ► Die Übertragung von Wertpapieren, egal ob sie in einem offiziellen Sekundärmarkt gehandelt werden oder nicht, sind von der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer befreit. ► ► Vom vorhergehenden Absatz ausgeschlossen sind die Übertragungen von Wertpapieren, die nicht für den Handel im offiziellen Sekundärmarkt zugelassen sind, sowie jene Übertragungen, die im Sekundärmarkt durchgeführt wurden, die mit jener Steuer belegt werden, die für die engeltlichen Übertragungen von Immobilien fällig wird, wenn mittels dieser Wertpapierübertragungen versucht worden wäre, die Zahlung der Abgaben zu umgehen, die bei der Übertragung der Immobilien fällig geworden wären, die im Besitz der Körperschaften stehen, die von den besagten Wertpapieren repräsentiert werden.

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