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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 10.3.2 So funktioniert die „Inversión del Sujeto Pasivo“

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 135 Finanzielle & steuerliche Prüfung 10.3.2 So funktioniert die „Inversión del Sujeto Pasivo“ Die Umsatzsteuer-Umkehr im Bauwesen wird unter drei Voraussetzungen angewendet: ► ► Der Leistungsempfänger muss als Unternehmer oder Selbständiger handeln. ► ► Objekt der Leistung müssen Bau oder die Sanierung von Gebäuden, oder die Erschließung von Grundstücken sein. ► ► Die Art der Leistung muss Bauausführung (mit oder ohne Material) sein. Der letztgenannte Punkt schließt eine Reihe von Leistungen aus, zum Beispiel die von Architekten, Ingenieuren sowie verschiedene andere Arbeiten, die nicht direkt in der Errichtung des Gebäudes bestehen, wie zum Beispiel der Gerüstbau oder der Kauf bzw. die Anlieferung von Baumaterial, sofern nicht Teil einer als Bauausführung definierten Gesamtleistung. Was genau im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unter Bauausführung fällt und was nicht, ist in keiner offiziellen Liste festgehalten, sondern geht aus einer Reihe von verbindlichen Auskünften hervor, mit denen die Steuerbehörde ihre Auslegung bekanntgibt. Die Komplexität in der Auslegung und Umsetzung macht die Steuerpflichtigen von Steuerbüros abhängig, wobei selbst bei Profis der Durchblick manchmal zu wünschen übrig lässt. Im Unterschied zur verminderten Umsatzsteuer, für deren Anwendung nur die Rechnungstellung des Auftragnehmers an den Bauherrn bzw. Bauträger vorgesehen ist, schließt die Regelung der Umsatzsteuer-Umkehr Unterauf- tragnehmer mit ein. Das bedeutet, dass die gesamte Leistungskette ab dem Bauträger die Umsatzsteuer-Umkehr anwendet. Damit ein Auftragnehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt, muss der Bauträger eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass das Projekt die Bedingungen erfüllt. Ebenso muss die Rechnung einen entsprechenden Vermerk aufweisen.

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