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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 10.3.8 Bauträger/Promotor

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 141 Finanzielle & steuerliche Prüfung Beispiel: Musste ein deutscher Handwerker, der auf Mallorca eine Leistung im Zuge eines Hausbaus einer Vermögensgesellschaft erbrachte, bislang eine Rechnung mit spanischer IVA ausstellen und diese an das spanische Finanz- amt abführen, ist seit dem 31. Oktober 2012 die Vermögensgesellschaft für die Abführung dieser Abgabe verantwortlich. Diese haftet nach der neuen Rechtsprechung dann auch für die Abführung. Die betroffene Immobilie kann in die Haftungsmasse mit aufgenommen werden. FAZIT: Die Vermögensgesellschaft, die ein Bauprojekt zum Zweck der späte- ren Vermietung betreibt, muss sich beim Finanzamt als IVA-Steuerpflichtiger anmelden und entsprechende Quartalserklärungen einreichen. Mit dieser Erklärung ist die von den genannten Auftragnehmern nicht in den Rechnungen inkludierte IVA nun abzuführen. Das bedeutet auch, dass in der Buchhaltung der Vermögensgesellschaft strikt zwischen allen Leistungen zu unterscheiden ist, bei denen eine Umkehr der Steuerpflicht stattfindet, sowie jenen, wo dies nicht der Fall ist. Aus Sicht der Liquidität des Bauherrn – hier die Vermögensgesellschaft – ändert sich fast nichts, da die IVA nunmehr nicht mehr an die Auftragnehmer gezahlt werden muss, sondern an das Finanzamt. Sollte eine VG nachträglich den Projektzweck ändern und das Objekt verkaufen, wird die Grunderwerbsteuer (ITP) fällig, was bedeutet, dass die abgeführte IVA verloren ist. 10.3.8 Bauträger/Promotor Anders als die Vermögensgesellschaft, bei der die IVA quartalsmäßig abzufüh- ren ist, wird der Bauträger behandelt, der die IVA erst abzuführen hat, wenn er diese aus dem Verkauf erhält. Insoweit entsteht für diese Berufsgruppe eine deutliche Liquiditätsentlastung bei der IVA.

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