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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 10.5 Das Maklerhonorar

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 145 Finanzielle & steuerliche Prüfung 10.5 Das Maklerhonorar In Spanien wird das Honorar für die Vermittlung der Immobilie vom Veräußerer gezahlt und führt damit für den Erwerber zu keinen zusätzlichen Erwerbsne- benkosten. Dass der Veräußerer diesen Betrag in seiner Kalkulation berück- sichtigt und somit indirekt den Kaufpreis beeinflusst, bedarf sicherlich keiner gesonderten Erläuterung. Üblicherweise bezahlt der Veräußerer an den Makler eine Vermittlungsgebühr zwischen 5 % - 6 % zzgl. der gesetzlichen IVA (Mehr- wertsteuer) von derzeit 21 %. 10.6 Notargebühren und Grundbuchkosten Als Faustregel sollte man 1,5 % des Kaufpreises kalkulieren. ACHTUNG: In Spanien erfüllt der Notar andere Aufgaben als in Deutschland. Zur Eigentumsübertragung und dem spanischen Notariats- und Grundbuch- system siehe Kapitel 4. 10.7 Finanzierung & Finanzierungskosten Sollte der Kaufpreis durch ein Hypothekendarlehen mitfinanziert werden, sind evtl. noch Kosten für die Finanzierungsvermittlung zu zahlen. Zu beachten ist, dass die Eintragung einer Hypothek ins spanische Eigentumsregister eine sogenannte Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % auf die gesamte Haftungssumme (Hypothekenbetrag zzgl. evtl. anfallende Zinsen & Gebühren) auslöst. 10.8 Kosten der sorgfältigen Prüfung Auf den Balearen wird von den Rechtsanwälten i.d.R. ein Honorar von 1,0 % des Erwerbspreises für die rechtliche Prüfung berechnet, wobei meistens ein Mindestbetrag in Höhe von ca. 6 T€ gefordert wird. Wenn man, wie hier besprochen, die ausführliche Variante der „Sorgfältigen Prüfung“ mit bau- rechtlichen, technischen und steuerlichen Ausarbeitungen wählt, kann sich der Prozentsatz erhöhen.

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