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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 11.3 Forderung nach Rückerstattung

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 158 read different 11.3 Forderung nach Rückerstattung Was die Forderung nach Rückerstattung von zuviel bezahlter Steuer betrifft, so ist diese für die vergangenen vier Jahre (Verjährungsfrist) in den meis- ten Fällen sehr aussichtsreich. Man könnte auch weiter zurückliegende Fälle anfechten, indem man das Argument der finanziellen Haftung der Behörden ins Feld führt. Allerdings müssen diese Verfahren bis spätestens 3. September 2015 eingeleitet werden (die Klage ist binnen einen Jahres ab dem Datum des EUGH-Urteils möglich), und uns liegen bis heute keine Erfahrungen vor, die als Indiz für die Erfolgwahrscheinlichkeit gelten können. 11.4 Diskriminierung gegenüber Drittländern Wie im vorherigen Unterkapitel ausgeführt, gilt die Anwendung der vorteil- haften regionalen bzw. balearischen Erbschaft- und Schenkungsteuer nur für Nichtresidenten aus EU/EWR-Ländern. Damit sind Ansässige in Drittstaaten wie beispielsweise die Schweiz von diesen Vorteilen ausgeschlossen. Die sich daraus ergebende Diskriminierung kann enorme Ausmaße erreichen, muss jedoch nicht in jedem Anlassfall hingenommen werden. Beispiel: Eine auf den Balearen ansässige Person hinterlässt zwei Kindern eine Immobilie auf den Balearen, wobei diese Kinder in unterschiedlichen Staaten ansässig sind - eines in Spanien, das andere in der Schweiz. Den geltenden spanischen und balearischen Gesetzen zufolge muss der in Spanien ansässige Abkömmling für die Balearen-Immobilie nur 1 % Erbschaftsteuer bezahlen, der in der Schweiz ansässige jedoch 34 % (jeweils die grundlegenden Steuersätze ohne Freibeträge und Multiplikationskoeffizienten). In Fällen wie diesen ist zwar die Steuersumme einzubezahlen, es bestehen jedoch nach Ansicht der Verfasser reale Aussichten, die Differenz zwischen regionaler und staatlicher Steuersumme auf dem Gerichtsweg zurückzuer- langen. Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, muss im Einzelfall geprüft wer- den. Ebenso muss aufgrund der wahrscheinlichen Länge und Komplexität des Verfahrens sowie der voraussichtlichen Bearbeitungskosten anhand der Schadenssumme beurteilt werden, wie sinnvoll ein solches Verfahren ist.

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