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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12. Spanische Vermögensteuer

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 163 Spanische Vermögensteuer 12. Spanische Vermögensteuer 12.1 Allgemeines Die staatliche spanische Vermögensteuer wurde das erste Mal 1977 eingeführt und mit dem Königlichen Dekret 19/1991 neu geregelt. Das entsprechende Gesetz ist seit dem 01. Januar 1992 gültige Rechtsprechung zur Besteuerung spanischen Vermögens. Jedoch wurde ab dem Steuerjahr 2008 eine Vermögensteuer-Gutschrift in Höhe von 100% verfügt, was einer Abschaffung dieser Steuer gleichkam. Das Gesetz blieb jedoch bestehen und konnte durch eine Abschaffung der Gutschrift – und somit ohne ein Verfahren zur Gesetzesänderung – jederzeit wieder eingeführt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Regierung mit dem Königlichen Dekret vom 16. September 2011 Gebrauch gemacht und die Vermögensteuer rückwirkend zum 01. Januar 2011 reaktiviert. Zunächst galt dieses Dekret für die Jahre 2011 und 2012, wurde dann aber bis 2013 und noch einmal bis 2014 verlängert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Depesche war die weitere Entwicklung nicht abzusehen, da im Wahljahr 2015 das politische Panorama in Spanien und möglicherweise auch in vielen Regionen nachhaltig durcheinandergewir- belt werden könnte, mit nicht abzuschätzenden Folgen für die Steuerpolitik. Einige Parteien versprechen, sie würden, soferne sie gewählt würden, die Vermögensteuer abschaffen bzw. durch Gutschrift deaktivieren (u.a. die aktuell regierende Volkspartei der Balearen). Da wir uns grundsätzlich nicht an politischen Spekulationen beteiligen, halten wir Sie einfach nur weiter informiert.

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