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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12.9 Häufig gestellte Fragen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 173 Spanische Vermögensteuer 12.9 Häufig gestellte Fragen 12.9.1 Buchwert oder Marktwert? Sowohl für den geschilderten „50-Prozent-Test“, wie auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage stellt sich die Frage, ob jeweils der Buch- oder der Marktwert zum 31.12. (das ist der Vermögensteuerstichtag) des Erklärungs- jahres anzusetzen ist. Nachdem die Bewertungsrichtlinien der Vermögen- steuer bezüglich Gesellschaftsanteile prinzipiell auf den Buchwert abstellen, darf diese Vorgangsweise als logische Auslegung der Vorschriften angesehen werden. Dies wird von Auskunft V1142-11 vom 24. April 2014 prinzipiell bestä- tigt, allerdings nur für den direkten Besitz von SL-Anteilen durch einen deut- schen Steuerbürger. Damit wird die Anwendung dieser Bewertungsmethode auf GmbH-Anteilen nicht ausgeschlossen, jedoch wird die GmbH-Frage nicht behandelt, da sich die „Consultas Vinculantes“ stets ausschließlich auf den vorgelegten spezifischen Fall beschränken. Für die Feststellung, ob eine Gesellschaft hauptsächlich der Verwaltung von Immobilien- oder sonstigem Besitz dient, was nur einen von mehreren Aspek- ten für die Ermittlung der Steuerpflicht darstellt, verweist die Auskunft V0158- 14, die eine sogenannte doppelstöckige Struktur betrifft (Immobilie in einer spanischen SL, deren Anteile von einer deutschen GmbH gehalten werden), mit einer Bedingung auf die in der Buchhaltung verzeichneten Werte: „... sofern die (Buchhaltung) treulich die wahre Vermögenssituation der Gesellschaft wiedergibt“. Damit hält sich die Behörde die Hintertür offen, bei Diskrepanzen zwischen Buch- und aktuellem Marktwert auf den Zweitgenannten zurückgrei- fen zu können. Dies sollten Betroffene bei der Ermittlung der Frage beachten, ob es sich bei einer Gesellschaft im steuerlichen Sinn um eine vermögensver- waltende Gesellschaft handelt oder nicht.

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