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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12.12 Abgabefristen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 177 Spanische Vermögensteuer Der Text des DBA lautet: „(4) Anteile an einer Gesellschaft oder einer anderen Personenvereinigung oder andere vergleichbare Beteiligungen, deren Aktivver- mögen zu mindestens 50 vom Hundert unmittelbar oder mittelbar aus in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, oder Anteile oder andere Rechte, die ihren Eigentümer unmittelbar oder mittelbar zur Nutzung eines in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichen Vermögens berechti- gen, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt.“ Insofern unterliegen Anteile an Bauträger-Gesellschaften, obwohl sie den Test der gewerblichen Aktivität problemlos bestehen, der Vermögensteuer – es sei denn, es liegen Tatbestände der geschilderten Freistellungsmöglichkeiten vor bedeutete. 12.12 Abgabefristen Wie in Spanien üblich, gilt auch bei der Vermögensteuer das Prinzip der Selbst- veranlagung und der Steuerzahlung aufgrund der selbst errechneten und in der Steuererklärung deklarierten Werte und Steuern. Die Steuererklärung muss zwingend online abgegeben werden. Es besteht nur dann eine Abgabepflicht für die Vermögensteuererklärung, wenn sich ein zahlungsfälliger Steuerbetrag ergibt oder in jedem Fall, wenn der Gesamtwert des steuerbaren und nicht steuerbaren Vermögens über 2 Mio. Euro liegt. Wer nicht in Spanien ansässig ist, muss einen Steuerbevollmächtigten mit Wohnsitz in Spanien benennen, wenn er über eine Betriebsstätte in Spanien verfügt oder das Finanzamt ihn im Hinblick auf die Höhe und die Natur seines spanischen Vermögens dazu auffordert. Der steuerliche Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Wer dieser Verpflichtung nicht nach- kommt, begeht eine schwere Steuerverfehlung (infracción tributaria grave). Die Vermögensteuererklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres abgege- ben werden. Da die Vermögensteuer eine Steuer ist, die auf einen bestimmten Stichtag abstellt, sind die Vermögenswerte zum 31. Dezember des Veranla- gungsjahres massgebend. Diese Abgabefrist gilt gleichermaßen für Residenten und Nichtresidenten.

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