Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 13.1.6 Mieterlöse – Ingresos

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 185 Signifikante Problemkreise 13.1.6 Mieterlöse – Ingresos Ihre besondere Aufmerksamkeit möchten wir auf die Position „Erlöse – Ingre- sos“ lenken. Das beschriebene BFH-Urteil hat an dieser Position angesetzt, da der Steuerpflichtige keine Miete an die Gesellschaft gezahlt hat. Auch wenn Miete gezahlt worden wäre, stellt sich hier auch immer die Frage, welche Miete angemessen wäre, insbesondere deshalb, weil es in Spanien keinen Mietspiegel wie z.B. in Deutschland gibt. ACHTUNG: An dieser Stelle der Hinweis, dass das deutsche Finanzamt kei- nesfalls an die Festsetzungen des spanischen Finanzamtes gebunden ist. Es kann einen anderen Mietpreis oder auch einen anderen Wert der Immobilie festsetzen. Für die Berater gilt somit, bei der Beratung und Gestaltung immer auch die deutsche Seite zu betrachten und entsprechende Argumentationen und/oder Verteidigungspositionen aufzubauen. Wir lassen uns in der Regel „Mietgutachten“ eines anerkannten Wertgutachters erstellen. Bei der Wahl des Gutachters ist darauf zu achten, dass diese auch vom spanischen Finanzamt anerkannt werden. Aus unserer Praxis können wir berichten, dass wir mit diesen Gutachten bisher keine Anerkennungsprobleme hatten – auch nicht gegenüber dem deutschen Finanzamt. Im beschriebenen Beispiel hat eine namhafte Gutachtergesellschaft für die beschriebene Beispiel-Immobilie, deren Gesamtkaufpreis 4 Mio. € betrug, einen Mietwert in Höhe von 100.000,00 € festgestellt. Im folgenden Kapitel beschreiben wir nun, was in Deutschland auf der Grund- lage des ergangenen Urteils des BFH geschehen wäre, wenn bei dieser Gesell- schaft keine Miete angesetzt und bezahlt worden wäre.

Seitenübersicht