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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 13.1.7 Berechnung der Miethöhe – Urteil des BFH

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 186 read different 13.1.7 Berechnung der Miethöhe – Urteil des BFH In seinem Urteil hat der BFH einen Mietpreis in Höhe von 6 % des beurkun- deten Kaufpreises angesetzt. Dann wurde noch ein Gewinnzuschlag in Höhe von 10 % auf diesen ermittelten Wert berechnet. Der BFH ermittelt somit einen Mietwert von 264.000,00 €. In diesem Zusam- menhang wird häufig gefragt, ob der Ansatz von 6 % gerechtfertigt ist. Da der Steuerpflichtige sich ins Unrecht gesetzt hat, greift die Argumentation und Berechnung des BFH auf allgemein gültige Zahlen zurück, so wie sie in Deutschland für Wohnimmobilien vorliegen. Gegen diesen Ansatz rechtlich vorzugehen, sehen wir als äußerst schwierig an. Berechnung des BFH 6 % des beurkundeten Kaufpreises in Höhe von 4 Mio. € 240.000,00 € 10 % Gewinnzuschlag von 240.000,00 € 24.000,00 € Summe 264.000,00 € Welche monetären Auswirkungen nunmehr aus der Anwendung dieses Urteils und der angesetzten Zahlen resultieren, ist dem nachstehenden Gliederungs- punkt zu entnehmen. 13.1.8 Steuernachzahlungen beim Gesellschafter in Deutschland Bei der Berechnung haben wir unterstellt, das der Steuerpflichtige nicht in der Kirche ist und somit keine Kirchensteuer anfällt. Weiterhin unterstellen wir bei der Berechnung einen Regelsteuersatz in Höhe von 45 % (Fünfundvierzig vom Hundert).

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