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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 13.2 Zinsbesteuerung in Deutschland

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 188 read different unterzogen wird. Dieses Thema wird in dieser Ausarbeitung nicht weiter beschrieben und sollte einem persönlichen Beratungsgespräch vorbehalten bleiben. 13.2 Zinsbesteuerung in Deutschland 13.2.1 Praxisbetrachtung Es entspricht Praxis und Empfehlung, beim Ankauf einer spanischen Ferienim- mobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie vorzuschalten, vorzugsweise, um spanische Vermögen- und Erbschaftsteuern zu sparen, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Um die Liquidität zum Kauf und laufenden Unterhalt der Immobilie zu sichern, werden häufig Gesellschafterdarlehen eingesetzt. Diese werden i.d.R. unver- zinst gewährt und auch in Spanien entsprechend verbucht – leider häufig anders als in unserem Beispiel. Oft werden wir mit der Meinung deutscher Steuerbürger konfrontiert, dass Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Privatvermögen nur dann der Besteue- rung unterworfen werden, wenn der Zufluss erfolgt. Wir beschreiben folgend die Grundzüge des Zuflussprinzips und danach die Wirkungen des Außensteuergesetzes. Die gängige Meinung, dass bei Auslands- beziehungen immer das „Zuflussprinzip“ anzuwenden ist, entspricht nicht der geltenden deutschen Gesetzeslage. Die Auswirkungen sind nennenswert und haben fast die gleichen Auswirkun- gen wie das zuvor beschriebene BFH-Urteil bei unentgeltlicher Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie. 13.2.2 Zuflussprinzip – der Normalfall Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Zuflussprinzip. Dieses ist ein Grund- satz des deutschen Einkommensteuerrechts, dem zufolge Einnahmen jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind.

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