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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 14.1.4 Besteuerung beim Erben in Spanien

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 197 Optimierte Kaufstrukturen 14.1.4 Besteuerung beim Erben in Spanien Die Erbschaftsteuerbelastung beträgt bei einem Wert zwischen 0,00 € und 800 T€ von 7,65 %​bis 29,75 %. Ab einem Wert von 800 T€ beträgt die Steu- erbelastung linear 34 %. Ab einem Wert von 2.007 T€ wird die Steuerbelastung mit einem Zusatzfaktor von 1,05 belastet. Dieser Faktor beträgt bis zu einem Wert von 4.020 T€ - 1,1%; Ab 4.020 T€ beträgt der Faktor 1,2 %. Diese Faktoren sind bei den Steuerklas- sen I und II anzuwenden. Die dargestellten steuerlichen Auswirkungen treffen ebenfalls auf eine Schenkung zu. Von der Bemessungsgrundlage der Erbschaft – das ist der Wert der Immobilie – sind die dann vorhandenen Darlehen oder Hypotheken in Abzug zu bringen. Somit unterliegt man zwar der spanischen Erbschaftsteuer, die Bemessungs- grundlage wird aber nach dem abgestimmten Kenntnisstand sehr gering sein. Das hat zur Folge dass u.U. keine – oder nur eine sehr geringe – Erbschaftsteuer anfällt. 14.1.5 Besteuerung in Deutschland Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien fällt derzeit bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, was die Einkom- mensteuer betrifft, in Deutschland keine Besteuerung für die Eigennutzung an. In Deutschland ist das Eigentum an der Immobilie in Spanien aktuell nicht gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren. Sollte es wieder eine Vermögen- steuer in Deutschland geben, ist dieser Sachverhalt nochmals zu prüfen. Wenn das Haus in einem Zeitraum von zehn Jahren veräußert wird, ist nach gängiger Rechtsprechung ebenfalls in Deutschland eine Besteuerung mit der Tarifbelastung vorzunehmen. Die Anrechnung der in Spanien gezahlten Ein- kommensteuer auf den Gewinn erfolgt im Rahmen des Doppelbesteuerungs- abkommens. Es kann nur dann eine Ausnahme von der Gewinnbesteuerung in Deutschland innerhalb der 10-Jahresfrist erfolgen, wenn eindeutig nachge- wiesen wird, dass es sich um eine uneingeschränkte Selbstnutzung handelt.

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