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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 198 read different Diese Selbstnutzung ist schon verwirkt, wenn z.B. ein leibliches Kind, für das man kein Kindergeld mehr bekommt, das Haus genutzt hat. Es gilt hier die Umkehr der Beweislast. Wenn das Haus länger als 10 Jahre genutzt und dann verkauft wird, fällt in Deutschland nach aktueller Rechtsprechung keine Einkommensteuer an. Die in Spanien gezahlte Steuer stellt damit die „Endsteuerbelastung“ dar. Da zwischen Deutschland und Spanien für die Erbschaftsteuer kein Doppel- besteuerungsabkommen besteht, kann nach § 21 ErbStG die im Ausland (hier Spanien) anfallende Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden. Diese Anrechnung ist allerdings beschränkt auf die Höhe der auf das Auslandsvermögen entfallenden deutschen Steuer (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG). ACHTUNG: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erlaubt die steuerfreie Übertragung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehepart- ner. Bei einer Schenkung ist dies nicht einmal an Behaltensfristen oder Wert- grenzen geknüpft. Steuerfrei ist neben der Übertragung der selbstgenutzten Immobilie auch die Bezahlung einer gemeinsam erworbenen Immobilie, die Tilgung bestehender Bankverbindlichkeiten oder aber auch die Bezahlung nachträglicher Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen jeweils aus Mitteln nur eines Ehepartners, auch wenn dies wirtschaftlich beiden Ehepart- nern zugutekommt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 18. Juli 2013 (Aktenzeichen II R 35/11) klargestellt, dass diese Regelung nur auf das zu Hauptzwecken genutzte Haus oder die Eigentumswohnung anzuwenden ist, nicht aber auf Zweit- oder Ferienwohnungen, selbst dann, wenn sie ausschließlich selbst genutzt werden. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen dem sogenannten Familienwohnheim, an dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, und Zweitwohnungen wie Ferienwohnungen und -häusern: Während die Schen- kung des Familienwohnheims von der Schenkungsteuer befreit ist, ist die

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