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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 14.2.2 Steuerliche Konsequenzen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 202 read different • Beschreibung der Gemeinschaftszonen mit Angabe zur Lage für die Eingangshalle, Rezeption, hygienische Einrichtungen, Esszimmer und sonstige Einrichtungen (Schwimmbad, Garten, Sauna, etc.) • Grundriss ► ► Ausgefüllter amtlicher Fragebogen 14.2.2 Steuerliche Konsequenzen Sobald diese Lizenz vorliegt, übt man nach spanischem Nichtresidentengesetz eine gewerbliche Tätigkeit aus, die auch der Umsatzsteuer unterliegt. Das hat zur Konsequenz, dass man eine entsprechende Buchhaltung erstellen muss. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung sind die entsprechenden Mieterlöse der Feriengäste zu erfassen. Die Kosten werden unter Anrechnung der entspre- chenden Vorsteuer erfasst. Ebenfalls ist auf den Gebäudeteil eine Abschrei- bung anzusetzen, die zwischen 1 % und 2 % liegt. Der ermittelte Gewinn – wenn dann einer anfällt – wird in Spanien mit dem Steuersatz von 20 % besteuert (EU-Bürger). In Deutschland erfolgt im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer. 14.3 Erwerb mit einer S.L. > Shareholder ist eine natürliche Person Das hier dargestellte Beispiel bezieht sich auf den folgenden Fall: Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person, die mit ihrem Welteinkom- men in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, hält 100 % Anteile an einer spanischen S.L. (Die vorgenommene Berechnung ist auch anwendbar, wenn mehrere Personen an der spanischen S.L. beteiligt sind).

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