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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 15.2.5 Die Hypothek

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 219 Optimierte Beteiligungsstrukturen Anteilseigner I und II: Die hier benannten Gesellschafter dürften nicht mit dem Darlehensgeber verwandt oder in anderer Weise vinkuliert sein. Darlehensgeber aus Deutschland: Gibt ein Darlehen mit Gewinnbeteiligung. Eine Verlustbeteiligung muss aus steuerlichen Gründen ausgeschlossen sein. 15.2.5 Die Hypothek Grundlage für ein „partiarisches Darlehen“ ist aufgrund des Anforderungsprofils der Investoren fast immer eine Absicherung im Eigentumsregister (Grundbuch) der spanischen Immobilie, die erworben, umgebaut und verkauft werden soll. Die höchste Absicherungsform ist auch in Spanien die Eintragung einer Hypo- thek. Das Instrument dieser hypothekarischen Absicherung ist ebenfalls das Instrument, welches die spanischen Banken gegenüber ihren Kreditgebern nutzen. Da der „partiarische Darlehensgeber“ in einem bestimmten Sinn als „Ban- kersatz“ fungiert, gebietet sich eine entsprechende Absicherung. Wenn die Immobilie verkauft wird, muss nach spanischem Recht immer die Zustimmung des Darlehengebers vorliegen. 15.2.6 Steuern / Kosten Wir müssen an dieser Stelle leider auf einen kleinen Wermutstropfen hinwei- sen. In Deutschland verursacht die Eintragung einer Hypothek keine Steuer- zahlung. Das ist in Spanien anders. Auf die hypothekarische Haftungssumme wird eine „Stempelsteuer“ in Höhe von 1,2 % fällig. Die Notar- und Umsetzungskosten betragen dann noch ca. 0,5 % der Bemessungsgrundlage.

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