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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 15.2.7 Fazit / Umsetzung

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 220 read different 15.2.7 Fazit / Umsetzung Resümierend ist festzustellen, dass bei einer soliden Gestaltung und Umset- zung eine steuerschonende Belastung auf Investorenseite entsteht, da die deutsche Abgeltungsteuer mit einer Höhe von ca. 25 % anfällt. Bei der zivil- rechtlichen Haftungsbetrachtung erhält man eine Hypothek, die auf dem Zielobjekt – hier eine Immobilie – eingetragen ist. Eine realwirtschaftliche Dar- lehensabsicherung ist im aktuellen Marktumfeld unserer Meinung nach nicht die schlechteste Art der Absicherung. Sollten die Parteien eine wirtschaftliche Einigung erzielen, wären die folgenden Schritte vorzunehmen: ► ► Gründung einer „Objektgesellschaft“ in Form einer spanischen S.L. die als einzigen Geschäftszweck den Kauf, die Bebauung und die Veräußerung des Zielobjektes hat. ► ► Erstellung und Unterzeichnung des „partiarischen Darlehens- vertrages“ unter Zusammenarbeit der beiden involvierten Steuer- berater/Wirtschaftsprüfer auf deutscher und spanischer Seite. ► ► Kauf des Zielobjektes bei zeitgleicher (Zug um Zug) Ausreichung des Darlehens, um die Liquidität zur Kaufpreisbelegung und für die Umbauphase zu sichern. ► ► Kontrollmechanismen und entsprechende Mitteilungen, ob der Businessplan eingehalten wird. ► ► Nach erfolgtem Verkauf der Immobilie und Darlehensrückführung mit entsprechendem Gewinnanteil wird die Gesellschaft aufgelöst.

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