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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 1.4 Optimierte Kaufstruktur

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 25 Zielsetzung Der Bericht über die „Sorgfältige Prüfung“ kann immer nur so gut sein wie die notwendigen Dokumente, auf dem derselbe aufgebaut ist. Aus diesem Grund gehört in den meisten Fällen die Datenbeschaffung zu den Aufgaben. 1.4 Optimierte Kaufstruktur Da es sich bei unserem Zielpublikum häufig um länderübergreifend aufgestellte Strukturen und Klientel handelt, sind die Anforderungen zivil- und steuerrecht- licher Art meist komplexer, als man annimmt. Dass in diesem Bereich ebenfalls mannigfaltige Fehlentscheidungen getroffen wurden, erkennt man u.a. an der hohen Zahl von Steuernachzahlungen aufgrund der „verdeckten Gewinnaus- schüttungen“ bei nicht gezahlter Miete an seine eigene Kapitalgesellschaft und der (Nach-)Versteuerung von Zinsen in Deutschland für Darlehen, die zum Kauf der Immobilie verwendet wurden. Außerdem gehören die spanische Vermögensteuer (ab einer bestimmten Höhe des Kaufpreises) und die neue europäische Erbrechtsregelung, die ab dem 17. August 2015 in Kraft tritt, zur Entscheidungsmatrix. Bei der spanischen Erbschaftsteuer hat sich das Thema aufgrund des Urteils aus Brüssel vom 03. September 2014 signifikant entschärft. Nichtsdestotrotz ist absehbar, dass ab 2016 eine Reform der Erbschaftsteuer in Spanien dieses Thema wieder auf die Agenda bringen wird. Wenn es sich um eine größere Ferienimmobilie oder touristisch/gewerbliche Immobilie handelt, spielen die zivil- und steuerlichen Aspekte bei der Ent- scheidungsfindung bezüglich der richtigen Gesellschaftsform und der täglichen Abläufe eine maßgebliche Rolle. Die Gesellschaftsform, der Gesellschaftssitz, die kaufmännische Struktur und die Art der Geschäftsführung hängen von den mit den verschiedenen möglichen Optionen verbundenen steuerlichen Konsequenzen ab. Da nun kein Land das Recht hat, seinen Nachbarn vorzuschreiben, wie hoch dieses seine Bürger oder auch immobilienhaltende Nichtresidenten und Unter- nehmen besteuern sollen, sind qualifizierte Berater mit länderübergreifendem

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