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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 4. Gesicherte Eigentumsübetragung in Spanien

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 37 Gesicherte Eigentumsübetragung in Spanien 4. Gesicherte Eigentumsübetragung in Spanien Wer hat noch nicht von den schlimmen Betrugsaffären auf Mallorca oder auch in ganz Spanien gehört. Es ist nicht nur die Rede davon, dass Grundstücke mehrfach verkauft wurden, sondern das ist vielfach tatsächlich geschehen. Leider hat(te) das spanische System rechtliche Lücken, womit Tür und Tor offen standen, um es Betrügern leicht zu machen. Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem hat sich – auch aufgrund der Betrugsfälle – bezüglich der gesamten Abläufe und Kontrollmechanismen hin zu einer (nach spanischer Definition) gesicherten Eigentumsübetragung der erworbenen Immobilie verändert. Damit einerseits die Vergangenheit – und damit auch die Entwicklung – ver- standen wird und andererseits die „gesicherten“ aktuellen Voraussetzungen bekannt sind, beschreiben wir die gesetzlichen Grundlagen und zeigen Ihnen die aktuellen Handlungsalternativen und natürlich auch die möglichen Fall- stricke auf, damit Sie gewappnet sind. 4.1 Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem regelt die rechtswirksame Übertragung des Eigentums. Um dies zu erreichen, sind laut spanischem Recht zwei Anforderung zu erfüllen: ► ► Einerseits ist ein „geeigneter Vertrag“ über den Vorgang erforderlich, der ein Kauf, ein Tausch oder eine Überlassung zur Begleichung von Schulden sein kann. ► ► Andererseits ist die Übergabe der Sache erforderlich, was im Fall einer Immobilie die Übergabe des Besitzes bedeutet. Diese Regeln sowie auch alle anderen, auf die wir uns hier beziehen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (Código Civil) enthalten und gelten in ganz Spa- nien. Die Gesetzgebungskompetenz der autonomen Regionen erstreckt sich nicht auf diese Materie. Für ausländische Investoren trägt dies zu Klarheit

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