Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 4.2 Geeigneter Vertrag

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 38 read different und Rechtssicherheit bei, denn somit gelten für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca, an der Küste von Alicante und auf den Kanarischen Inseln dieselben Normen. 4.2 Geeigneter Vertrag Was ist ein „geeigneter Vertrag“? Dabei handelt es sich nach spanischem Recht um einen Vertrag oder eine Vereinbarung, die in jeglicher Form gültig ist, in welcher er/sie abgeschlossen wurde. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Doch wenn der Vertragsgegenstand eine Immobilie ist, so verfügt der Código Civil, dass dies in einem öffentlichen Dokument beurkundet sein muss. WICHTIG: Diese gesetzliche Grundlage einer Beurkundung bei Immobilienbe- sitz führt aber nicht dazu, dass abgeschlossene Privatverträge keine rechtliche Wirkung entfalten und evtl. nichtig sind. Diese mündlich oder privatschriftlich abgeschlossenen Verträge – wie z.B. ein Optionsvertrag – sind eine verbind- liche Verpflichtung für die jeweils andere Partei zur Erstellung der entspre- chenden notariellen Kaufurkunde. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine zur Gänze konsolidierte grundsätzliche und von der Rechtsprechungspra- xis gestützte Interpretation und Handhabung, die heutzutage nicht in Frage gestellt wird und auch die entsprechende Wirkung vor Gericht entfaltet. 4.3 Eigentum und Besitz Ist der notarielle Vertrag abgeschlossen, wird das Eigentum nicht übertragen, bis die Übergabe des Besitzes der Immobilie an den Käufer erfolgt ist. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass trotz der Übergabe des Besitzes das Eigentum erst zu einem späteren Zeitpunkt übertragen wird, doch ist diese Vereinbarung nur zwischen den Vertragsparteien wirksam. Im Verhältnis gegenüber Dritten gilt das Eigentum immer als übertragen. Wenn ein Vertrag per Urkunde aufgesetzt wird, so ist diese notarielle Urkunde gleichbedeutend mit der Besitzübergabe (Artikel 1462 des Código Civil), sodass der Käufer keine Besitzübergabe mehr benötigt, um zum Eigentümer zu wer- den. Häufig wird in diesem Zusammenhang noch davon gesprochen, dass

Seitenübersicht