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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 4.4 Die wichtige Eintragung im Eigentumsregister

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 39 Gesicherte Eigentumsübetragung in Spanien der Verkäufer die Schlüssel der Liegenschaft übergeben muss, um den Besitz zu erlangen. Solche Bemerkungen mögen lieb und nett sein, entfalten aber keinerlei Rechtswirksamkeit. FAZIT: Wer per notarieller Urkunde gekauft hat, kann aufgrund dieses bloßen Umstandes materiell von der Liegenschaft Besitz ergreifen. Dies gilt natürlich nur, wenn diese nicht von einem Dritten – z.B. einem Mieter – belegt ist. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass die Parteien bei der Beurkundung übereinkommen, dass die Urkunde nicht gleichbedeutend mit der Besitz- übergabe ist und in diesem Fall die Übertragung des Eigentums ebenfalls aufgeschoben bleibt. Doch werden solche Vereinbarungen nur sehr selten getroffen. Häufiger wird vereinbart, dass der Verkäufer den bloßen De-facto- Besitz der Liegenschaft behält, doch verhindert diese Vereinbarung nicht, dass die Urkunde die „Übergabe“ der Liegenschaft im Sinne der Übertragung des Eigentums bewirkt. Solche Regelungen werden z.B. angewendet, wenn der Verkäufer in einer bestimmten Frist aus dem Haus ausziehen soll. 4.4 Die wichtige Eintragung im Eigentumsregister Darüber hinaus hat die notarielle Urkunde noch weitere Wirkungen. Sie stellt einen vollständigen Beweis für das Datum des Vertrags und des dokumen- tierten Sachverhalts dar, und sie ist die Voraussetzung für die Eintragung der Übertragung im Grundbuch. Dies alles gründet sich einerseits auf der Beratung und die Legalitätskontrolle durch den Notar, andererseits auf die öffentliche Bezeugung, deren Durchführung untrennbar mit diesen Aktivitäten verbun- den ist. Die Eintragung im spanischen Eigentumsregister stellt somit – wie schon beschrieben – nicht die Übertragung des Eigentums dar. Sie hat zum Zweck, jene Eigentumsübertragungen öffentlich zu machen, die bereits im Augenblick der Urkundenerrichtung stattgefunden haben, damit Dritte darüber Kenntnis erlangen können.

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