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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 5. Immobilienerwerb in Deutschland

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 51 Immobilienerwerb in Deutschland 5. Immobilienerwerb in Deutschland Um die teilweise doch signifikanten Unterschiede zwischen den deutschen und spanischen gesetzlichen Vorschriften darzustellen, beschreiben wir ebenfalls den Erwerb einer Immobilie in Deutschland. Diese vollzieht sich prinzipiell in drei Phasen: 5.1 Vorbereitungsphase In der Vorbereitungsphase suchen Verkäufer bzw. Käufer potenzielle Ver- tragspartner und bedienen sich hier häufig der Unterstützung durch Makler. Sinnvollerweise wird dann das Objekt durch Sachverständige vorbesichtigt, bei bebauten Objekten wird untersucht, inwieweit eine Baugenehmigung vorliegt (was in Deutschland deutlich häufiger der Fall ist und regelmäßig zu bejahen ist im Vergleich zu Spanien). Es wird untersucht, ob für das Objekt ein Energieausweis erstellt ist, was mittlerweile zwingend ist, und es werden die für das Objekt bestehenden Vertragsverhältnisse, insbesondere mit Mietern, überprüft. Soweit ein Kaufinteressent zwar eine attraktive Immobilien gefunden hat, aber den Eigentümer nicht kennt, kann er dessen Namen nicht ohne weiteres über das Grundbuchamt oder über einen Notar in Erfahrung bringen. Einsicht in das Grundbuch erhält nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein Kaufinteressent hat ein solches nicht. Mit Zustimmung des Eigentümers lässt sich hingegen unmittelbar beim Grundbuchamt oder – und dies ist die Regel – über einen Notar ein Grundbuchauszug elektronisch ziehen. Von Interesse ist insoweit, ob der vermeintliche Verkäufer Eigentümer ist, welche Belastungen bestehen, ob evtl. Zwangsversteigerungsverfahren lau- fen, Insolvenzanträge gestellt sind oder die eingetragenen Belastungen den möglichen Kaufpreis überschreiten. In diesen Fällen sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob die tatsächlich bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Kaufpreis bedient werden können.

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