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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 63 Rechtliche Prüfung / Vertragsbedingungen Bei der Begründung des Optionsvertrages sind beiden Parteien alle Möglich­ keiten gegeben, ihre unternehmerischen Forderungen einzubringen. So ist z. B. die Zeitspanne zwischen Zahlung der Options­ prämie und Unterzeichnung der „Escritura“ mit Zahlung der Gesamtkaufpreissumme bei größeren Bauträger- maßnahmen sicher ein Verhandlungspunkt. Bis der Bauträger alle rechtlichen und baurechtlichen Gegebenheiten überprüft hat, können einige Monate ver- gehen. Weiterhin ist meistens ein Verhandlungspunkt, ob die Options­ prämie unter bestimmten Voraussetzungen an den Bauträger oder Erwerber zurück- zuzahlen ist, wenn sich die gedachten Erwartungen ändern. Alle möglichen Verhandlungsergebnisse sind in diesem Options­ vertrag integrierbar, es gibt kaum rechtliche Restriktionen. Wir dürfen an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es leider eine nicht zu unterschätzende Zahl von Grundstücksverkäufern gibt, die diese gesetzlich legitimierte Art des Grundstücksverkaufs betrügerisch nutzen. Es geschieht mitunter, dass Grundstücke und Häuser per Optionsvertrag mehrfach verkauft werden. Diese Betrüger treten dann meistens mit einem vertrauenswürdig erscheinenden so genannten Rechtsberater auf und weisen anhand von – meistens gefälschten – Dokumenten das vermeintliche Eigentum nach. Eine Besichtigung ist meist unproblematisch, da sehr viele Eigentümer, deren Häuser zum Verkauf stehen, ihre Schlüssel zwecks Besichtigung Dritten übergeben haben. Da leider einige Mitbürger, die nach Spanien kommen, um Häuser zu erwerben, ab dem Zeitpunkt, da sie den Flieger verlassen, nicht mehr unbedingt den Ver- stand als zentrale Instanz des Handelns einsetzen und keinen professionellen Rat suchen sowie auch keine professionelle Kontrolle vornehmen lassen, fallen diese häufig solchen Betrügern in die Hände und sind eine leichte Beute. Es gibt qualifizierte Berater, die eine Vertragsprüfung für ein Honorar von zwi- schen 0,5 % - 1,5 % der Kaufsumme vornehmen. Seriöse Makler überprüfen die tatsächliche und rechtliche Situation der Immobilie ebenfalls, bevor ein Objekt in die Vermarktung aufgenommen wird. Meistens sind es die „einma- ligen Schnäppchen“, mit denen sich die schwarzen Schafe bereichern und so den gesamten Markt in Misskredit bringen.

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