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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 69 Rechtliche Prüfung / Vertragsbedingungen sofern nicht alle Haftungsgarantien für alle erstellen Gebäude sichergestellt sind. Wie in den vorherigen Absätzen dargestellt, garantiert dieser in den Artikeln 17, 19 und 20 des Bauordnungsgesetzes (Ley de Ordenación de la Edifica- ción) definierte obligatorische Versicherung Schadenersatz für am Gebäude auftretende Schäden, die auf Fehler oder Mängel des Fundaments, der Pfei- ler, Balken, Decken, tragenden Wände oder anderen strukturellen Elemente zurückzuführen sind oder diese bewirken, und welche direkt die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes in Frage stellen. Es handelt sich folglich um Schäden, die von Mängeln verursacht werden und die strukturelle Sicher- heit beeinträchtigen. Doch welche Risiken sind von der Dezenalversicherung nicht gedeckt? In Artikel 19.9 des erwähnten Gesetzes sind diese wie folgt aufgeschlüsselt: a) Die körperlichen oder wirtschaftlichen Schäden abseits der vom Gesetz abgedeckten materiellen Schäden b) Schäden an angrenzenden oder benachbarten Immobilien. c) Schäden an mobilen Gütern innerhalb des Gebäudes. d) Schäden aufgrund von Modifizierungen und Arbeiten, die nach der Über- nahme durchgeführt wurden, mit Ausnahme jener zur Behebung von Schäden, die am selben erkannt wurden. e) Schäden durch die fehlerhafte Nutzung oder eine fehlende angemessene Instandhaltung des Gebäudes. f) Die für die Instandhaltung des bereits abgenommenen Gebäudes anfallen- den Kosten. g) Schäden durch Brand oder Explosion, es sei denn, diese wären auf Mängel an Einrichtungen des Gebäudes zurückzuführen.

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