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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7. Baurechtliche Prüfung

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 79 Baurechtliche Prüfung 7. Baurechtliche Prüfung 7.1 Einleitung Die bau- und planungsrechtliche „Sorgfältige Prüfung“ ist eine Untersuchung aller Aspekte, die beim Kauf einer Immobilie – hier im Speziellen auf den Balearen – zu berücksichtigen sind und die Einfluss auf deren bau- und pla- nungsrechtliche Situation haben können, sowie der Dokumente und Geneh- migungen, über welche die Immobilie verfügen sollte. Im Folgenden wird ein kurze Zusammenfassung dieser bau- und planungs- rechtlichen Aspekte aufgestellt: In erster Linie ist zu prüfen ob die Immobilie die Anforderungen und die Para- meter des generellen Planungs- und Baurecht der Gemeinde, in der sie errich- tet wurde, erfüllt, sowie die des Raumordnungsplanes der jeweiligen Insel (Mallorca, Menorca, Ibiza bzw. Formentera) als auch die der Verordnungen der jeweiligen Sektoren, die Auswirkungen auf die Immobilie haben. Am ratsamsten ist es, bei der zuständigen Behörde eine sogenannte „Cédula urbanística“ – also einen städtebaulichen Nachweis – zu beantragen, bevor man eine Immobilie käuflich erwirbt. Außerdem ist es aber unabdinglich zu prüfen, ob sich das anzuwendende Bau- und Planungsrecht in Überarbeitung befindet. Dieser Sachverhalt wird in dem genannten Nachweis in der Regel nicht vermerkt, sofern das neue Bau-und Planungsrecht noch nicht verab- schiedet wurde, weder vorläufig noch endgültig. Die neue Verordnung kann aber unter Umständen schwerwiegende Auswirkungen auf eine mögliche Bebauung und die zukünftige Nutzung der Immobilie haben. In diesem Sinne ist es auch von äußerster Wichtigkeit zu prüfen, ob sich die Immobilie in der Nähe der Küste befindet, da in diesem Fall zu prüfen ist, ob sie sich im Bereich öffentlicher Ansprüche wie Wegerechten und Dienst- barkeiten im Hinblick auf den Küstenschutz befindet. Für den Fall, dass die Liegenschaft sich in einer solchen Zone befindet, muss überprüft werden, ob

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