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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.2.2 Kataster

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 84 read different 7.2.2 Kataster Auch im Kataster werden außer den Grundstücksdaten sämtliche baulichen Anlagen mit den dazugehörigen Flächen aufgeführt. Von Zeit zu Zeit werden die Katasterdaten auf der Basis von Luftaufnahmen aktualisiert, da sie von der öffentlichen Hand als Basis für die Festlegung der zu zahlenden Abgaben herangezogen werden. Der Grundsteuerbescheid kann deshalb als Quelle für die Katasterreferenz dienen, sollte diese im Grundbuch nicht aufgeführt sein. Andererseits sind somit aber eben auch nicht genehmigte Bauten aufgeführt und der Eintrag im Kataster gibt deshalb keine Sicherheit über die Rechtmä- ßigkeit von Gebäuden. 7.2.3 Bauordnung Allein auf der Insel Mallorca gibt es 53 Gemeinden, jede mit einer eigenen Bauordnung. Lediglich 3 der Bauordnungen sind definitiv an den inselweit gül- tigen „Plan Territorial Insular“, dem Raumordnungsplan von 2004 angepasst. Alle anderen (inklusive der von Palma) befinden sich im Prozess der Anpassung in unterschiedlichsten Stadien, was laufende Veränderungen zur Folge hat. Bei der Anpassung an andere übergreifende regionale bzw. nationale Vorschriften gibt es ebenfalls großen Nachholbedarf (siehe Tabelle):

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