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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.4 Prüfungen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 92 read different 7.4 Prüfungen 7.4.1 Grundbucheintrag Identifizierung Die Lagebeschreibung der Immobilie sollte so beschaffen sein, dass diese eindeutig zu identifizieren ist. Wenn das Objekt nach der im Grundbuch ein- getragenen Beschreibung nur mit Mühe auffinden ist, ist diese unzureichend. Gerade bei ländlichen Anwesen im Außenbereich ist das öfter der Fall. Hier sollten die Gebiets- und Parzellennummer angegeben sein (vergleichbar mit den Nummern von Flur und Flurstück). Ist die Katasterreferenz im Grundbuch angegeben und stimmt diese mit der im Kataster geführten aktuellen überein, ist eine eindeutige Identifizierung zumindest im Hinblick auf das Grundstück gegeben. Grenzbeschreibungen Die Grenzbeschreibungen müssen dergestalt sein, dass sie unmissverständlich nachzuvollziehen sind, da sonst eine Prüfung der Grundstücksfläche schwer möglich ist. Sind die Grenzbeschreibungen eindeutig und stimmen sie mit dem Lageplan überein, kann anhand dessen die Grundstücksfläche geprüft werden. Außerdem sollten die Daten mit dem Katasterplan (siehe Punkt 3.2) abgeglichen werden. Oftmals findet man besonders bei historischen Gebäuden oder ländlichen Anwesen als Grenzbeschreibung die Namen der Besitzer der anliegenden Grundstücke, oder bei städtischen Grundstücken die Nummern aus einem Parzellierungsprojekt, die mit den Katasternummern nicht übereinstimmen müssen. Bauliche Anlagen In Spanien wird üblicherweise jedes Gebäude im Grundbuch genau beschrie- ben im Hinblick auf Flächen, Geschossigkeit und Nutzung der jeweiligen

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