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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12.8 Drei Grundfälle

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 171 Spanische Vermögensteuer 12.8 Drei Grundfälle Auch bei Nichtresidenten setzt die Vermögensteuer erst über dem Freibe- trag von 700.000 Euro an, wobei als Besonderheit auf den Balearen ab 2015 ein Freibetrag von 800.000 Euro gilt. Somit stellt sich die Frage, mit welchen Wertansätzen die Steuerpflicht zu ermitteln ist und aufgrund eines welchen Wertansatzes der indirekte Immobilienbesitz dann effektiv besteuert wird. Im Folgenden drei Grundsituationen und die gemäß vorliegender Entscheidungen angemessene Auslegung der Vorschriften: 12.8.1 Besitz über eine spanische SL Ein deutscher Steuerbürger hält Anteile an einer spanischen Sociedad Limitada, in deren Anlagevermögen eine Immobilie verbucht ist. Besteuert wird in sei- nem Fall nicht der Besitz der Immobilie, sondern der Besitz von Anteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft. Somit ist für die Ermittlung der Steu- erpflicht wie auch für die Festsetzung der Bemessungsgrundlage und letzt- lich der Höhe der Steuer der Wert dieser Anteile maßgeblich. Gemäß der gesetzlichen Vorschriften wird dieser Wert bei Gesellschaften, die nicht an der Börse gehandelt werden, auf die folgende Weise ermittelt: Liegt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr eine geprüfte Bilanz vor, ist der theoretische Buchwert der Anteile anzusetzen. Liegt keine geprüfte Bilanz vor oder ist diese negativ ausgefallen, so ist der höchste der folgenden drei Werte anzusetzen: ► ► Nominalwert der Beteiligungen ► ► Theoretischer Buchwert (Realvermögen minus Verbindlichkeiten) laut der letzten genehmigten Jahresbilanz ► ► Kapitalisierung zu 20 Prozent des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

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