Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 13.3.1 Steuernachzahlungen beim Gesellschafter in Deutschland

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 192 read different eine deutliche Unterkapitalisierung der Darlehensnehmerin entfaltet allenfalls indizielle Wirkung, ist an sich für den Nachweis aber nicht ausreichend. Diese mittlerweile gefestigte Rechtsprechung erlaubt dem deutschen Fiskus, in Spanien nachzufragen, wie denn die Gesellschafterdarlehen in der spanischen Bilanz ausgewiesen bzw. gebucht sind. In Spanien ist es üblich, solche „Gesell- schafterdarlehen“ auf dem Konto 551 zu buchen und dort nicht zu verzinsen. Wenn der Ausweis der zugeflossenen und nicht verzinsten Gelder (Darlehen) wie beschrieben in der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen sind, liegt i.d.R. in Deutschland beim Gesellschafter ein fiktiver Zinszufluss vor. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob die Zinsen in Spanien nun wirklich verbucht wurden oder nicht. In den letzten Jahren wird von der Finanzverwaltung in Deutschland in solchen Fällen ein Zinssatz von 4,5 % angesetzt. Im folgenden Absatz haben wir eine entsprechende Beispielrechnung vorgenommen. 13.3.1 Steuernachzahlungen beim Gesellschafter in Deutschland Wir bleiben bei unserem Beispiel, dass die Muster-Immobilie mittels eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.800.000,00 € gekauft wurde. Wenn das Darlehen in der spanischen Buchhaltung ohne Darlehensvertrag und ohne Berücksichtigung von Zinsen berücksichtigt worden wäre, würde die deut- sche Finanzverwaltung auf den Darlehensbetrag eine Verzinsung von 4,5 % berechnen. Das entspricht einem jährlichen Zins in Höhe von 126.000,00 €. Bei einem Regelsteuersatz von 47,48 % entspricht das einer jährlichen Steuerzahlung in Höhe von 59.824,80 € (Neunundfünfzigtausendachthundertvierundzwanzig 80/100 Euro). Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, sollte auch diesem Tat- bestand Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Seitenübersicht